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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Geschäfte und Dienstleistungen (einschließlich Mietgeschäfte) erfolgen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Angebote und Abschlüsse
1. Für alle Angebote und Aufträge sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend.

2. Sollten einzelne dieser Vertragsbedingungen - ganz gleich aus welchem Grund - rechtsunwirksam sein, so bleibt davon der Auftrag unberührt und die übrigen Bedingungen selbständig bestehen.

Umfang der Lieferungspflicht
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch den Lieferer maßgebend.

Preise und Zahlung
1. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Zugrundegelegt werden die am Tag der Anmietung jeweils gültigen Preise. Berechnungsbeginn ist der Tag der Auslieferung bzw. der Abholung. Berechnungsende ist der Tag der Rücklieferung an unseren Standort nach Tannroda.
Grundlage der Tagesmiete ist die normale Schichtzeit von 8 Stunden. Jede weitere Stunde wird mit 1/8 der Tagesmiete berechnet. Der Tagesmietpreis pro Woche bezieht sich auf 5 Arbeitstage, pro Monat auf 20 Arbeitstage.

Lieferzeit
1. Lieferfristen und Termine sind annährend und daher unverbindlich. Verbindliche Lieferfristen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung des Bestellers voraus.

Verzug
1. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder nach Abschluß dem Lieferer bekannt gewordene Umstände, die Zweifel an der Zahlungsbereitschaft des Bestellers entstehen lassen, - z.B. ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurses, Wechselproteste, nicht bedingungsmäßige Zahlungen aus anderen Abschlüssen, Lieferungen usw. - berechtigen den Lieferer, ohne vom Vertrag zurückzutreten Rückgabe der Ware zu verlangen. Der Besteller erklärt sich schon jetzt damit einverstanden, daß der Lieferer in diesem Falle sich den Besitz an den gelieferten Waren selbst verschafft.
Zu diesem Zweck ist der Lieferer berechtigt, die Baustellen und den Bauhof des Bestellers zu betreten. Ein Zurückhalungsrecht kann der Besteller nicht geltend machen. Die Kosten des Rücktransportes trägt der Besteller. In den vorerwähnten Fällen kann der Lieferer sofortige Barzahlung des Gesamtkaufpreises fordern. Der Lieferer ist berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zu verwerten.
Der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten einschließlich allgemeiner Vertriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von mindesten 12% auf die offene Kaufpreisforderung angerechnet.

Gefahrenübergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes
1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, und zwar auch bei fob- und cif- Geschäften geht die Gefahr auf den Besteller über. Wenn der Käufer keine Transportversicherung nachweist, kann der Verkäufer diese zu Lasten des Käufers eindecken. Auch bei Abschluß der Transportversicherung durch den Verkäufer bleibt die Gefahr beim Käufer.

Eigentumsvorbehalt
1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Lieferungsgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ihn aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für den Lieferer unter Ausschuß des Eigentumserwerbs nach
§ 950 BB, ohne ihn zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient den Lieferer zur Sicherung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungswertes.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozeß - ist für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche oder - nach seiner Wahl - der Sitz einer seiner Zweigniederlassungen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht soweit das Recht des Landes, in dem der Besteller seinen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung hat, das nicht ausschließt.

 

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  Alle oben genannten Preise verstehen sich
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
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Gern stehen wir für weitere Beratungen zur Verfügung.
Sie erreichen uns per e-mail oder unter der
Telefonnummer : 036459/ 61864.
Wir freuen uns über Ihren Anruf.



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Weigel-Bautechnik, Waldecker Straße 6, D-99444 Blankenhain
Tel.: 036459/ 61864, Fax.: 036459/ 61879
e-mail: [email protected]